Aus gegebenem Anlass möchte ich mal ein ganz anderes Thema ansprechen, das ziemlich wichtig ist, wenn man sich im Internet bewegt und Inhalte dort publiziert oder auch nur weiterverbreitet, zum Beispiel in sozialen Netzwerken: Das Urheberrecht.
Im konkreten Fall hat ein Anbieter aus der Schweiz die Inhalte diverser Whisky-Blogs (darunter auch meines) über die RSS-Feeds ausgelesen und in sein eigenes Blog importiert. Über das Ganze hat er ein eigenes Logo mit namentlicher Nennung seiner kommerziellen Seite gestellt. Er hat zwar die Copyrights aus den Feeds nicht entfernt und auch die Namen der Autoren wurden ausgegeben, aber trotzdem sah es letztendlich so aus, als wären wir quasi Autoren für seinen Blog.
Auf Nachfrage wurden die Inhalte dann gelöscht und versichert, dass alles nur in bester Absicht zur Werbung für die Quellen gemacht wurde. Und wir würden ja nun mal die RSS-Feeds anbieten. Ganz schön naiv. Warum? Darum:
1. Ein RSS-Feed berechtigt nicht zum Klauen
Ein RSS-Feed ist nur ein anderes Medium, um die Inhalte des Blogs lesen zu können, ähnlich wie z.B. ein Newsletter. Auch wenn man ihn technisch gesehen überall einbinden kann, so bleiben die Nutzungsrechte für den Inhalte trotzdem beim Urheber. Wenn ein Auto mit offenen Türen und Schlüssel im Zündschloss auf der Straße steht darf man ja auch nicht einfach damit wegfahren. Und dass man Inhalte nicht aus einem Blog kopieren und irgendwo anders einbinden darf versteht ja auch jeder. Was soll dann beim RSS-Feed anders sein?
2. Nicht jede Werbung ist gute Werbung
Ein Link ist Werbung. Ein kopiertes Zitat ist Werbung. Die Inhalte komplett auf einer anderen Seite einzubinden ist keine Werbung. Von negativen Auswirkungen auf die Suchmaschinenoptimierung mal ganz abgesehen. Stellt Euch mal vor, Ihr würdet den RSS-Feed von Spiegel Online in ein Blog importieren, so dass man die komplette Seite bei Euch lesen kann. Ich glaube eher nicht, dass sich ein Richter auf die Argumentation einlassen würde, das sei ja nur Werbung. Im Deutschen Recht gibt es den Begriff des „sich zu eigen machens“. Spätestens, wenn man ein eigenes Logo über fremde Inhalte stellt, macht man sich diese Inhalte zu eigen. Und das hat Konsequenzen, an die vielleicht zuerst mal keiner denkt, nämlich die …
3. Verletzung der Rechte Dritter
Wenn ich in einem Artikel ein Foto verwende habe ich die Rechte daran entweder selbst, oder die Rechte erworben oder sie mit jemandem abgeklärt. Oder ich war selbst der Böse und habe eine Urheberrechtsverletzung begangen. Wenn ich z.B. über Whisky-Angebote bei den Discountern berichte bleibt mir wenig anderes übrig, als Fotos von deren Website zu verwenden oder einen Prospekt zu scannen. Und das ist eigentlich eine Urheberrechtsverletzung, gegen die in diesem Falle aber vermutlich niemand etwas hat. Das Risiko trage ich. Wer diesen Artikel dann aber kopiert begeht in jedem Fall auch eine Urheberrechtsverletzung – entweder gegenüber mir oder gegenüber anderen. Bei Fotos von Bildagenturen kann das extrem teuer werden! Vor Kurzem hatte ein Gericht zum Beispiel geurteilt, dass schon ein Preview-Bild für einen Link in einem Facebook-Beitrag eine Urheberrechtsverletzung sein kann.
Ich freue mich über jeden Link auf meinen Blog. Ihr dürft gerne auch aus Artikeln zitieren und zur Quelle verlinken. Aber kopiert aus den oben genannten Gründen keine Bilder und schon gar nicht komplette Artikel. Und im Zweifelsfall schadet es nie, mich vorher einfach mal zu fragen. Ich freue mich immer, mit anderen Whisky-Fans in Kontakt zu kommen. Und vielleicht ergibt sich dann ja auch die Gelegenheit für einen Backlink, einen Bericht über eure Seite oder was auch immer.
(* = Affiliate-Link / Bildquelle: Amazon-Partnerprogramm)
Aus gegebenem Anlass möchte ich mal ein ganz anderes Thema ansprechen, das ziemlich wichtig ist, wenn man sich im Internet bewegt und Inhalte dort publiziert oder auch nur weiterverbreitet, zum Beispiel in sozialen Netzwerken: Das Urheberrecht.
Im konkreten Fall hat ein Anbieter aus der Schweiz die Inhalte diverser Whisky-Blogs (darunter auch meines) über die RSS-Feeds ausgelesen und in sein eigenes Blog importiert. Über das Ganze hat er ein eigenes Logo mit namentlicher Nennung seiner kommerziellen Seite gestellt. Er hat zwar die Copyrights aus den Feeds nicht entfernt und auch die Namen der Autoren wurden ausgegeben, aber trotzdem sah es letztendlich so aus, als wären wir quasi Autoren für seinen Blog.
Auf Nachfrage wurden die Inhalte dann gelöscht und versichert, dass alles nur in bester Absicht zur Werbung für die Quellen gemacht wurde. Und wir würden ja nun mal die RSS-Feeds anbieten. Ganz schön naiv. Warum? Darum:
1. Ein RSS-Feed berechtigt nicht zum Klauen
Ein RSS-Feed ist nur ein anderes Medium, um die Inhalte des Blogs lesen zu können, ähnlich wie z.B. ein Newsletter. Auch wenn man ihn technisch gesehen überall einbinden kann, so bleiben die Nutzungsrechte für den Inhalte trotzdem beim Urheber. Wenn ein Auto mit offenen Türen und Schlüssel im Zündschloss auf der Straße steht darf man ja auch nicht einfach damit wegfahren. Und dass man Inhalte nicht aus einem Blog kopieren und irgendwo anders einbinden darf versteht ja auch jeder. Was soll dann beim RSS-Feed anders sein?
2. Nicht jede Werbung ist gute Werbung
Ein Link ist Werbung. Ein kopiertes Zitat ist Werbung. Die Inhalte komplett auf einer anderen Seite einzubinden ist keine Werbung. Von negativen Auswirkungen auf die Suchmaschinenoptimierung mal ganz abgesehen. Stellt Euch mal vor, Ihr würdet den RSS-Feed von Spiegel Online in ein Blog importieren, so dass man die komplette Seite bei Euch lesen kann. Ich glaube eher nicht, dass sich ein Richter auf die Argumentation einlassen würde, das sei ja nur Werbung. Im Deutschen Recht gibt es den Begriff des „sich zu eigen machens“. Spätestens, wenn man ein eigenes Logo über fremde Inhalte stellt, macht man sich diese Inhalte zu eigen. Und das hat Konsequenzen, an die vielleicht zuerst mal keiner denkt, nämlich die …
3. Verletzung der Rechte Dritter
Wenn ich in einem Artikel ein Foto verwende habe ich die Rechte daran entweder selbst, oder die Rechte erworben oder sie mit jemandem abgeklärt. Oder ich war selbst der Böse und habe eine Urheberrechtsverletzung begangen. Wenn ich z.B. über Whisky-Angebote bei den Discountern berichte bleibt mir wenig anderes übrig, als Fotos von deren Website zu verwenden oder einen Prospekt zu scannen. Und das ist eigentlich eine Urheberrechtsverletzung, gegen die in diesem Falle aber vermutlich niemand etwas hat. Das Risiko trage ich. Wer diesen Artikel dann aber kopiert begeht in jedem Fall auch eine Urheberrechtsverletzung – entweder gegenüber mir oder gegenüber anderen. Bei Fotos von Bildagenturen kann das extrem teuer werden! Vor Kurzem hatte ein Gericht zum Beispiel geurteilt, dass schon ein Preview-Bild für einen Link in einem Facebook-Beitrag eine Urheberrechtsverletzung sein kann.
Ich freue mich über jeden Link auf meinen Blog. Ihr dürft gerne auch aus Artikeln zitieren und zur Quelle verlinken. Aber kopiert aus den oben genannten Gründen keine Bilder und schon gar nicht komplette Artikel. Und im Zweifelsfall schadet es nie, mich vorher einfach mal zu fragen. Ich freue mich immer, mit anderen Whisky-Fans in Kontakt zu kommen. Und vielleicht ergibt sich dann ja auch die Gelegenheit für einen Backlink, einen Bericht über eure Seite oder was auch immer.